Lohn oder Dividende auszahlen? Alle Infos!

Du hast eine GmbH, AG oder Anstalt in der Schweiz oder in Liechtenstein gegründet. Nun läuft die Firma gut und du möchtest Geld aus der Firma entnehmen. Jetzt fragst du dich, ob dir selbst Lohn auszahlen sollst, oder nicht? Das ist eine der häufigsten Fragen, die wir von Gründern bekommen. Hier erfährst du, was der Unterschied zwischen Lohn, Dividende oder Darlehen ist. Welche Möglichkeit macht in welcher Situation am meisten Sinn und warum? 

Hier erfährst du alles rund um Lohn auszahlen und andere Möglichkeiten sowie die Vor- und Nachteile.

Welche Möglichkeiten gibt es, Gelder aus deiner Schweizer Firma zu entnehmen?

  • Lohn
  • Darlehen & Kontokorrent
  • Dividende

Ich habe Schweizer Einzelfirma – was ist der Unterschied?

Wenn du eine Einzelfirma hast, wird dein Gewinn am Ende des Geschäftsjahres mit deinen privaten Steuern versteuern. Die oben genannten Rechtsformen erstellen eine eigene Steuererklärung. Daher kannst du aus deiner Einzelfirma jederzeit Geld über das Privatkonto aus der Firma entnehmen. Auch mit der Einzelfirma macht es Sinn, die verschiedenen Versicherungsmöglichkeit gründlich zu prüfen. Dabei kann dir ein Versicherer am besten helfen.

Lohn auszahlen – Pflicht?

In der Schweiz und Liechtenstein sind Inhaber einer Firma nicht verpflichtet, sich selbst einzustellen und sich Lohn auszuzahlen. Es macht unter gewissen Voraussetzungen aber Sinn, das zu tun. Wenn du dich selbst einstellst, musst du sämtliche Sozialversicherungen auf deinen Lohn abführen und dich gemäss den gesetzlichen Vorgaben versichern. Es wird eine ordentliche Lohnabrechnung und eine Lohndeklaration Ende Jahr verlangt. Das ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Prüfe daher welche Möglichkeit für dich am besten ist. 

Wann Lohn bezahlen sinnvoll ist

Jetzt fragst du dich, warum sich überhaupt jemand Lohn auszahlen möchte, wenn das noch mit höheren Kosten verbunden ist? Wenn du als Firmeninhaber keine weitere unselbstständige Tätigkeit hast, die alle Pflichtversicherungen abdeckt, ist es sinnvoll sich einen Lohn auszubezahlen, um die nötigen Sozialversicherungen wie Unfallversicherung, AHV und Pensionskasse abzudecken. Selbstständige sind leider oft schlecht oder gar nicht versichert. Du solltest die Versicherungen im Rahmen deiner Möglichkeiten bezahlen. Zumindest bis zu einer Höhe, die das Maximum der Versicherungsleistung erreicht hat. 

Wann du dir als Schweizer Unternehmer keinen Lohn bezahlen solltest

Wenn du bereits bei einer anderen Firma unselbstständig tätig sind und dort bereits alle Versicherungen vollumfänglich bezahlt. Auch wenn du deinen Wohnsitz im Ausland hast, muss genau geprüft werden, welche Versicherungen für dich überhaupt sinnvoll sind und welche du sowieso in deinem Heimatland anderweitig gelöst hast. Wenn die Firma neu gegründet ist, muss dir bewusst sein, dass die Sozialversicherungen bereits Fixkosten für deine Firma bedeuten. Hast du bereits genügend Umsatz, um diese zu decken? 

Liquiditätsengpass – was passiert mit der Lohnzahlung?

Wenn du einen Liquiditätsengpass in deiner Firma hast oder dir deinen Lohn aus anderen Gründen gerade nicht ausbezahlen möchtest, musst du das nicht. Du kannst die Versicherungsbeiträge bezahlen und deinen Lohn auf dein Kontokorrent buchen. So wächst die Schuld deiner Firma dir gegenüber an. Du kannst diese zu einem späteren Zeitpunkt dann wieder abbauen. So kannst du deinen Lohn unverändert belassen, auch wenn du ihn eine Zeit lang nicht ausbezahlen kannst.

Alternative zum Lohn – Dividende ausschütten

Anstatt sich einen Lohn zu bezahlen, kannst du dir Ende Jahr eine Dividende ausschütten. Diese ist nicht Sozialversicherungspflichtig und wird je nach Wohnort niedriger als Einkommen besteuert.

  • Schweiz privilegierte Besteuerung je nach Kanton
  • Liechtenstein steuerfrei
  • Österreich 25% KEST

Die Dividende wird jährlich beschlossen und richtet sich in der Regel nach Höhe der Kapitaleinlage aus. Für die Ausschüttung der Dividende ist ein Gewinn der Firma nötig, von dem zuerst ein Teil an die gesetzlichen Reserven zugewiesen wird. Die Dividende wird mit einem Protokoll der Generalversammlung (AG) oder einem Gesellschafterbeschluss (GmbH) beschlossen.

Wichtig anzumerken ist, dass Lohn und Dividende in einem gerechtfertigten Verhältnis stehen sollten.

Generell empfehlen wir sowohl den Lohn als auch die Ausschüttung der Dividende erst, wenn die Firma solide Gewinne schreibt und bereits über genügend Liquiditätsreserven verfügt.

Darlehen an den Inhaber

Eine weitere Möglichkeit, Geld aus deiner Firma zu entnehmen, ist ein Darlehen. Entweder schuldet die Firma ohnehin noch Beträge, die du zu Beginn privat eingelegt hast, oder die Firma gibt dir ein Darlehen. Das ist formlos und jederzeit möglich. Ein Darlehen ohne Vertrag wird meist als Kontokorrent Inhaber geführt.

Hier ist wichtig zu bedenken, dass eine Forderung gegenüber Nahestehenden sowohl in der Schweiz als auch in Liechtenstein verzinst werden muss. Das bedeutet, auch wenn du keinen Zins bezahlst, wird der Zinsertrag steuerlich aufgerechnet und muss löst je nach Höhe des Darlehens Steuern aus. Die vorgeschriebenen Zinssätze werden jedes Jahr von den Steuerverwaltungen publiziert. Ein Guthaben der Firma gegenüber dem Inhaber, kann negative steuerliche Auswirkung haben.

Zusammenfassung Lohn oder Dividende

Es lässt sich nicht pauschal sagen, welche Lösung die bessere ist. Dies hängt mit deiner persönlichen Situation zusammen.

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